Diese Druckbegrenzungsventile dienen zur Einstellung und Begrenzung der erforderlichen Drücke in hydraulischen Systemen. Die Druckbegrenzungsventile der Baureihe 20 dieser Norm sind für Bohrungseinbau vorgesehen. Weiterhin gibt es die Baureihe 30 für Rohrleitungseinbau, die 40 für Unterplatteneinbau sowie die 50 für Geräteeinbau.
Ein großer Unterschied besteht weiterhin in der Stelleinheit, mit denen das Druckventil gefertigt wurde. So gibt es hier zur Auswahl Stellzapfen mit Kontermutter (01), Bedienknopf mit Arretierung (02), Bedienknopf mit Schloss (03) oder Festeinstellung für verschiedene Drücke.Die Druckbegrenzungsventile der TGL 26233/20 (bzw. 30,40,50) erhalten somit eine sehr lange Artikelnummer, die wir Ihnen im Nachfolgenden erklären möchten.
Bestellbeispiel:
Druckbegrenzungsventil 04-1.21.01 TGL 26233/20
04 – Nennweite (möglich 04,06,10,20)
1 – direktgesteuertes Druckbegrenzungsventil (möglich 2 – vorgesteuertes Druckbegrenzungsventil, 3 – Hauptsteuer-Druckbegrenzungsventil, 4 – Vorsteuer Druckventil)
21 –
erste Ziffer Druckeinstellbereich: 0 – 0,4-32 MPa; 1 – 0,4-6,3 MPa; 2 – 4-16 Mpa; 3 – 10-32 MPa
zweite Ziffer: Art der Entlastung: 1 – nicht ablaufdruckentlastet; 2 intern ablaufdruckentlastet; 3 – extern ablaufdruckentlastet
01 – Stellzapfen mit Kontermutter (s. Abbildung oben), plombierbar
weiterhin möglich sind: 02 – Bedienknopf mit Arretierung, 03 – Bedienknopf mit Schloss, individuell 20-69 Festeinstellung für bestimmte Drücke
- 04-1.11.01
- 04-1.21.01
- 04-1.31.01
- 06-1.12.01
- 06-1.61.01
- 06-1.62.01
- 06-1.71.01
- 06-1.72.01
- 06-2.01.01
- 06-2.02.01
- 10-1.11.01
- 10-1.12.01
- 10-2.02.01
- 10-3.02.01
- 20-2.01.01
- 20-2.02.01